Corona Hinweis
Liebe Gäste,
wir freuen uns darüber, dass Sie bei uns Urlaub machen. Dennoch möchten wir Sie darum bitten, die hier veröffentlichten Hinweise und Bestimmungen während Ihres Aufenthaltes zu beachten!.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Feriendorf Altes Land Verwaltungsgesellschaft mbH - im weiteren FDALGMBH genannt - regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den §§ 651 a-k BGB und den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Reisende erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen als verbindlich an.
1.
Mit der schriftlichen oder telefonischen Reiseanmeldung bietet der Reisende der FDALGMBH den Abschluß eines Vertrages verbindlich an, wobei er sich an sein Angebot bis zur schriftlichen Zusage der FDALGMBH bindet. Der Reisende verpflichtet sich, mit dem Angebot die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag miteinbeziehen zu wollen und die Hausordnung des jeweiligen Feriendorfes bzw. Ferienanlage anzuerkennen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der FDALGMBH zustande, wobei die Korrektur von Irrtümern aufgrund von Druck- oder Rechenfehlern vorbehalten bleibt. Buchungen unter einer Bedingung und mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von der FDALGMBH schriftlich bestätigt werden.
2.
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25 % des Preises, mind. jedoch 100 € fällig. Der Rest ist zahlbar einen Monat vor Reisebeginn mit Übergabe der Reiseunterlagen. Diese werden gegen Zahlung des Restbetrags ausgehändigt.
3.
Der Inhalt des Vertrags wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dem für den Belegungszeitraum gültigen Katalog/Preislisten der FDALGMBH bestimmt. Das Vertragsverhältnis umfaßt die Nutzung des gebuchten Objekts, wie Haus oder Wohnung nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen.
4.
Der Reisende ist berechtigt, die Wohneinheiten mit der gebuchten Personenzahl zu belegen, wobei Kinder als volle Personen zählen. Ein darüber hinausgehender Anspruch, insbesondere auf eine größere Wohneinheit als auch die gebuchte Personenzahl besteht nur bei entsprechender vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis der FDALGMBH mitgebracht werden. Der Reisende hat bei seiner Buchung unaufgefordert Art und Anzahl der beabsichtigten mitzunehmenden Haustiere bekanntzugeben.
5.
Der Reisende ist verpflichtet, das Ferienhaus oder die Ferienwohnung und dessen Inventar sowie eventuelle Gemeinschaftseinrichtungen mit größt-möglicher Sorgfalt zu behandeln . Er ist verpflichtet, alle während seiner gebuchten Aufenthaltszeit entstandenen Schäden unverzüglich der örtlichen Verwaltung oder dem Veranstalter zu melden und diese Schäden auch wenn sie nicht von ihm, sondern von seiner Begleitung oder von Gästen verursacht wurden, zu ersetzen.
6.
Bei der Schlüsselübergabe kann von der örtlichen Verwaltung eine Kaution erhoben werden. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Ferienobjekts und nach Ablieferung des Schlüssels nach Abzug der Nebenkosten zurückerstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadensersatzansprüche nicht berührt.
7.
Die angegebenen Preise sind Wochenpreise pro Wohneinheit. Der Preis schließt die Nutzung am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr ein, es sei denn, es wurde eine andere Vereinbarung getroffen. Nebenkosten, wie insbesondere Verbrauchskosten für Strom, Gas, Wasser/Abwasser und eine einmalige pauschale für die Endreinigung sowie eine eventuelle Kurtaxe sind neben dem Preis gesondert bei der Verwaltung vom Reisenden zu bezahlen, wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
8.
Der Preis für die Gesamtdauer des Aufenthalts ergibt sich durch Addition der Listenpreise pro Woche entsprechend der in der jeweiligen Woche des Aufenthalts gültigen Reisezeit. Bei Sonderterminen und Preissenkungen wie z. B. 14/10 bzw. 14/12 gelten ausschließlich die in der jeweils gültigen Preisliste ausgedruckten Preise.
9.
Der Reisende kann vom Vertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Für den Zeitpunkt des Eingangs der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei der FDALGMBH maßgeblich. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren sind wie folgt gestaffelt:
- Bis zum 61. Tag vor Reiseantritt die Bearbeitungsgebühren, pauschaliert in Höhe von 20 €.
- vom 60. bis zum 41. Tag Bearbeitungsgebühren + 20% des Preises
- vom 40. bis zum 31. Tag Bearbeitungsgebühren + 40% des Preises
- vom 30. bis zum 21. Tag Bearbeitungsgebühren + 50% des Preises
- vom 20. bis zum 11. Tag Bearbeitungsgebühren + 70% des Preises
- vom 10. bis zum 1. Tag Bearbeitungsgebühren + 80% des Preises
Bei einem späteren Rücktritt oder bei Nichterscheinen wird der gesamte Preis berechnet. Gelingt es FDALGMBH einen anderen Reisenden für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so werden lediglich 10% des Preises sowie Bearbeitungsgebühr und Reiserücktrittskostenversicherung berechnet.
10.
Umbuchungen sind stets kostenpflichtige Rücktritte, verbunden mit einer Neuanmeldung. Umbuchungen von vereinbarten Reiseleistungen gelten erst dann, wenn sie von der FDALGMBH schriftlich bestätigt sind. Abweichend von der unter „Rücktritt“ genannten Regelung wird verfahren, wenn der Reisende von seinem Recht Gebrauch macht, einen Ersatzreisenden zu stellen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß der FDALGMBH als Vermittlerin
rechtzeitig vor Reisebeginn eine schriftliche Mitteilung vorliegt, damit die notwendigen Umdispositionen vorgenommen werden können. Voraussetzung ist ferner, daß der Ersatzreisende den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegen-stehen. Mit der Bestätigung der Namensänderung durch den Vermittler tritt der neue Reisende in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. Die dem Vermittler durch die Umbuchung entstehenden Mehrkosten werden dem Reisenden mit 20 € je Umbuchung weiterbelastet.
11.
Die FDALGMBH kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Reisebeginn den Vertrag kündigen:
- a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
- b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt oder Streik erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.
Kündigt der Vermittler den Vertrag nach a), dann verfällt der Preis. Tritt der Vermittler gemäß b) vom Vertrag zurück, so werden dem Reiseteilnehmer alle eingezahlten Beträge unverzüglich zurückerstattet, weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Kündigt der Vermittler den Vertrag gemäß b) nach Reisebeginn, so erhält der Reiseteilnehmer vom Preis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Vermittlers entspricht.
12.
Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluß eingetreten ist und den die FDALGMBH nicht zu vertreten hat, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist die FDALGMBH berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichungen zur ursprünglichen gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich und für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigt. Die Feriendorf Altes Land, Verwaltungsgesellschaft mbH behält sich ausdrücklich vor, die ausgeschriebenen und bestätigten Preise aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen zu ändern, sofern zwischen Reisebeginn und Vertragsabschluß (Datum der Bestätigung durch die FDALGMBH) mehr als vier Monate liegen. Beträgt die Preisänderung mehr als 10%, so ist der Reisende zur unverzüglichen kostenlosen Kündigung des Vermittlungsvertrages berechtigt.
13.
Die FDALGMBH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
- a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
- b) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen
- c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung.
Eine Haftung für Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromver-sorgung wird hiermit jedoch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für die ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen, wie Heizung, Lift, Klimaanlage, Swim-mingpool usw.
Die Haftung der FDALGMBH ist der Höhe nach auf den dreifachen Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit die FDALGMBH für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein verantwortlich ist. Die Haftung der Feriendorf Altes Land, Verwaltungsgesellschaft mbH ist beschränkt, soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder ausländische gesetzliche Vorschriften anzuwenden sind (z.B. Abkommen von Warschau und Guadajalara, Luftver-kehrsgesetz, Eisenbahnverkehrsordnung, Haftungspflichtgesetz, HGB, Postgesetz etc.). Alle Angaben, die nicht die Wohnung oder das Ferienhaus selbst betreffen, werden ebenfalls sorgfältig recherchiert; sie erfolgen gleichwohl ohne Gewähr, da sie oft auf Angaben von Drittpersonen und –organisationen beruhen.
14.
Der Reisende ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten oder zu vermeiden. Daraus ergibt sich insbesondere die Verpflichtung, Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Kommt der Reisende schuldhaft dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht oder stellt der Reisende an der Ferienwohnung oder am Ferienhaus Mängel fest, so kann er Abhilfe verlangen. Der Reisende hat sich diesbezüglich an den örtlichen Leistungsträger zu wenden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen können innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der FDALGMBH geltend gemacht werden, wobei dringend die Schriftform empfohlen wird; Voraussetzung ist, daß die Reiseleistungen oder die vom Reisenden angenommenen Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden, daß der Mangel der FDALGMBH unverzüglich angezeigt wurde und daß eine ausreichende Abhilfe nicht erfolgte. Wird die Reise durch Mängel ganz erheblich beeinträchtigt, so kann der Vermittlungsvertrag gekündigt werden. Voraussetzung ist in aller Regel, daß der Reisende bei der FDALGMBH mit Fristsetzung Abhilfe verlangt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist.
15.
Telefon-, Telefax- und Telegrammkosten können bei kurzfristigen Buchungen gesondert in Rechnung gestellt werden. Für die Einhaltung der Paß-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfbestimmungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Das gilt auch für das Mitführen aller anderen für die Reise notwendigen Unterlagen. Alle Kosten und Nachteile aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise gehen zu Lasten des Reisenden.
16.
Gerichtsstand für das Mahnverfahren und für Klagen gegen die FDALGMBH ist Stade, soweit dieses gesetzlich zulässig ist.
17.
Sofern eine Bestimmung unwirksam sein sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.
Stand: Dezember 2004